Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Das heißt also zu Ende gedacht, daß Artikel 38 GG eigentlich obsolet ist und gelöscht gehört, oder? Geht ja, sobald eine 2/3 Mehrheit das so sieht, vermute ich. Das wäre dann zumindest ein klares Bekenntnis. Solange allerdings Art. 38 besteht, hat jeder das Recht, dessen Einhaltung auch von den Abgeordneten und besonders von den Partei- und Fraktionsführungen zu erwarten.
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niemand wird zu etwas gezwungen. siehe Wissing. Was du da versuchst zu konstruieren ist ein Strohmann. Jeder Abgeordnete ist frei sich einer Fraktion oder Partei anzuschließen oder eben nicht.
https://fragdenstaat.de/anfrage/verf...ionsdisziplin/