Zitat:
Zitat von TriVet
Wann dann Neuwahlen stattfinden (können), darf gern die Bundeswahlleiterin entscheiden.
|
Ich weiß nicht ob das stattfinden würde, aber sie könnte sich ja auch noch mit dem Bundespräsidenten abstimmen. Dieser hat m.E. ein Zeit Fenster von 21 Tagen um den Bundestag aufzulösen. Erst dann würden die 60 Tage ja greifen. Würde man z.B. nächstens Mittwoch die Vertrauensfrage stellen, dann müsste bei Ausnutzung aller Fristen am So, 02.02.2025 die Wahl stattfinden.
