Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
...Ich finge wohl damit an, die 46 Tage zu hinterfragen, und den tatsächlichen Mindestaufwand zu definieren.
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Worauf es mir aber ankam: wenn man es gar nicht versucht, und gleich Ende März (also knapp 5 Monate) anvisiert, obwohl es schon früher in 2 - 2,5 Monaten klappen konnte, dann liegt es allein am Wollen, nicht am Können. Und das ist sträfliche und vermeidbare Insolvenzverschleppung.
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die 46 Tage stehen halt im Grundgesetz, doof (Artikel 39 des Grundgesetzes). Und warum das Datum im März in den Raum gestellt wurde hast du auch mitbekommen oder?
Kannst du erklären inwieweit das sträflich ist und was daran Insolvenzverschleppung ist?