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Zitat von Trimichi
Muss es unbedingt ein Zebrastreifen sein? Wie bei Ampeln muss m.W. das Fahrrad geschoben werden, handelt es sich um eine Fußgängerampel ohne Radfahrersymbol. Deswegen: Zebrastreifen sind für Fußgänger da? Und nicht für Radfahrer. Diese müssten vom Rad absteigen, mMn, um den Zebrastreifen benutzen zu dürfen.
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a) Richtig, Fahrräder sind Fahrzeuge
b) Falsch. Wer das Rad über den Fußgängerüberweg schiebt, ist Fußgänger und hat Vorrang. Wer fährt, darf das, muss aber die Fahrzeuge auf der Fahrbahn vorlassen.
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Zitat von Antracis
Die reale psychische Bedrohung spielt bei mir schon eine Rolle. Wenn mich mit dem TT jemand mit geringem Abstand und hoher Geschwindigkeit überholt, ist die Gefahr halt physisch spürbar. Das treibt den Puls schon mal höher. Wenn das dann noch offensichtlich absichtlich geschieht, dann ist die Tachykardie unvermeidlich. [...] Ich würde trotzdem jeden zweiten Tag umgefahren werden, wenn ich nicht bremsen würde.
Und viele AutofahrerInnen sind da auch nicht einsichtig, sondern gestikulieren noch, wenn man selbst nur mal andeutet, dass das jetzt nicht hätte sein müssen.
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Volle Zustimmung. Verkehrsgewalt ist Gewalt. Mittwoch treffe ich einen Täter beim Schiedsamt, ich werde berichten.
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Zitat von phonofreund
Ich habe heute Mittag mit dem Rad an einer Fußgängerampel, die rot war, angehalten. Macht man so, oder? Ein Rennradfahrer sah das wohl anders und fuhr auf der Gegenseite einfach über die rote Ampel. Hat den null interessiert, daß ich ihm noch so was wie komplett bescheuert nachgerufen habe. Kein Wunder, das so mancher dann alle Radfahrer für Idioten hält.
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Nein, Fahrräder sind Fahrzeuge und als Radfahrender gelten entsprechend die Lichtzeichen für Fahrzeuge; meist gibt es eigene Streuscheiben für den Radverkehr in den Signalanlagen - aber Radfahrer sind keine Fußgänger!
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Zitat von sybenwurz
Davon ganz ab befremdet mich diese Diskusion generell insofern, als ich niemandem und niemals Recht geben würde, der absichtlich einen Radfahrer an- oder überfährt, nur weil dieser in irgendner Form (seiner Meinung nach) ne Regel missachtet hat.
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Jepp. Das erste, was Verkehrsgewalttäter mir entgegnen, wenn ich sie darauf hinweise, dass sie mich auf meinem einspurigen Fahrzeug rechtswidrig viel zu eng überholt haben: "Du musst auf dem Radweg fahren!". Selbst, wenn es keinen gibt oder er nicht benutzungspflichtig ist, was aber auch im Falle eine tatsächlichen
Verkehrsordnungswidrigkeit meinerseits keinen Henkereinsatz gerechtfertigt hätte.
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Zitat von Meik
Letztlich sehe ich keinen nennenswerten Unterschied in der Regeltreue abhängig von der Wahl des Verkehrsmittels. Warum sollte auch ein Radfahrer der sich nicht an Regeln hält auf einmal ganz penibel und regeltreu sein wenn er sich in ein Auto setzt?
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Das entspricht auch meiner Wahrnehmung. Täter bleibt Täter.