Zitat:
Zitat von TriVet
ich bin nun wahrhaftig kein Jurist, aber schnelles Googeln definert Verleumdung
so:
Laut Definition bedeutet Verleumdung, dass jemand über eine andere Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt und dabei weiß, dass diese nicht der Wahrheit entsprechen. Bei jener Behauptung muss es sich um die Kundgabe einer Tatsache handeln und nicht etwa um ein persönliches Werturteil.
Eine Tatsache ist jeder Zustand und Umstand, der sich theoretisch beweisen ließe. Im Gegensatz dazu stellt sich ein Werturteil als Äußerung eines persönlichen Dafür- oder Dagegenhaltens, also einer Meinung, dar.
Insofern halte ich die Äußerungen auf correctiv für haltbar, man weiß ja eben nicht, ws der Wahrheit entspricht.
Für möglich bzw. wahrscheinlich halte ich das weiterhin.
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"Ich stelle Fragen nach sensiblen Informationen manchmal nicht, damit die Information nicht nach Russland kommt." unterstellt eine Weitergabe. Das entspricht nicht der Wahrheit, weil es für eine Weitergabe keinerlei Beweise gibt. = Verleumdung.
Wenn ich schreiben würde, du handelst mit Drogen, wäre das eine Verleumdung, solange ich dafür keine Beweise habe.