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Zitat von runningElsch
Einspruch erst in frühestens 6 Monaten mit Veränderungsantrag möglich (mind 12Monate bearbeitungszeit) weil zu wenig psych personal.
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Warum sollte ein Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid (innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe) des Versorgungsamts nicht möglich sein?