Zitat:
Zitat von bergflohtri
könntest Du das bitte genauer beschreiben, danke. Du hast jemandem Geld überwiesen, der den gleichen Namen hatte wie der Kontoinhaber des vom Betrüger eröffneten Konto. Wenn der Betrüger Ausweisdaten vom vermeintlichen Empfänger erschlichen hat, dann konnte er damit ein Konto eröffnen? Braucht man dazu nicht originale Ausweisdokumente?
|
Die Polizei hat es mir damals so erklärt:
Ich habe vom Verkäufer = Betrüger Kontodaten erhalten. Auf dieses Konto habe ich überwiesen.
Derjenige, auf den dieses Konto bei der Bank registriert war, wurde aber selbst betrogen und hat sich im Internet unwissentlich per Video-Call auf einen Job beworben. Hierbei wurde zur Identifizierung eine Art Post-Ident-Verfahren im Rahmen des angeblichen Vorstellungsgesprächs durchgeführt, das direkt zum Dienstleister der N26-Bank durchgeschleift wurde, sodass das Konto auf den anderen Betrogenen eröffnet wurde. Die Zugangsdaten hatte aber nur der Betrüger.
Die Geldeingänge auf dem Konto wurden von dort aus mehrfach weiter überwiesen und irgendwo im Drittland verliert sich dann die Spur.
Durch die Anzeige per "Ich kenne nur den eBay Namen, den angeblichen Namen und die IBAN" habe ich quasi den anderen Betrogenen angezeigt. Das Verfahren hat dann etwa 3 Monate gedauert, bis es eingestellt wurde.