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Zitat von noam
Nun frag ich mich schon, was du willst.
Das BKA Gesetz sollte eben genau für solche Fälle wie den NSU oder andere Kriminelle oder Terroristen vergleichbarer Kragenweite den Ermittlungsbehörden Türen öffnen, die derzeit einfach verschlossen sind.
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Du sprichst jetzt von den Ermittlungsbehörden und dem BKA-Gesetz, worauf sich das Urteil bezieht. Der Verfassungsschutz hatte natürlich schon in der Vergangenheit seit seiner Gründung legale und illegale Möglichkeiten genutzt und sicher über Infos zum NSU verfügt.
vgl. z.B. den bekannt-berüchtigten Mordfall Schmücker: "Der Schmücker-Prozess bestand aus insgesamt vier Strafverfahren, in denen der Mord an Ulrich Schmücker aufgeklärt werden sollte, einem Terroristen und V-Mann des West-Berliner Verfassungsschutzes. Er war der längste Strafprozess in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, begann 1976 und endete nach 15 Jahren mit insgesamt 591 Verhandlungstagen 1991 mit der Einstellung des Strafverfahrens. Der Prozess gilt als Justizskandal, da das Verfahren – wie offiziell festgestellt – vom Verfassungsschutz und mindestens zwei Staatsanwälten vielfach manipuliert und massiv behindert wurde, etwa durch Unterdrückung von Beweismitteln, wodurch die gerichtliche Aufklärung unmöglich wurde. Im Fall des NSU hat es IMHO und nach den Untersuchungsausschüssen auch an einer Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Polizei gemangelt.
Indem die Polizei mit dem BKA-Gesetz gesetzlich geregelt, nicht im Dunkelfeld wie der Verfassungsschutz, weitere Befugnisse erhielt, musste es zu Konflikten mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht kommen und
das Bundesverfasssungsgericht hat hier jetzt eine etwas andere Wertung vorgenommen, als es der Gesetzgeber und die Polizei getan haben, was ich positiv gewürdigt habe.
Es gab übrigens 2023 schon mal ein Urteil, damals nicht zum Gesetz, sondern zu einer bestimmten digitalen Vorgehensweise, zum sog. "Daten-Mining":
Polizei muss Data-Mining einschränken. Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Länder, die die Software einsetzen, müssen nachbessern.