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Zitat von qbz
Neben der Kausalität (wobei da sich die Frage stellt, wo beginnt man mit dem Unrecht ;-) ), dem Recht auf Selbstverteidigung, kennt das Völkerrecht auch die Frage der Verhältnismäßigkeit. Die Annahme der Genozid Klage wegen Gaza vom IGH und die Beantragung eines Haftbefehls für Netanjahu sowie die Verurteilung Israels für seine Siedlerpolitik durch den IGH zeigt doch auf, dass auch Israel Grenzen des Völkerrechtes sehr deutlich überschreitet.
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Die Tatsache, daß die Hamas die Auslöschung Israels als erklärtes Ziel hat, und sich auch (zusammen mit der Hisbollah) lange vor dem 7.10.23 sehr bemüht hat, dies umzusetzen, hat merkwürdigerweise nie die UNO oder das IGH auf den Plan gerufen, geschweige denn daß der Begriff Genozid gefallen wäre. Ich schätze, das wollte man sich aufheben, für die Zeit, wenn die Hamas endlich sein Ziel erreicht hat. Dann kann man dann schön Krokodilstränen vergießen. Broder hat irgendwie Recht: es ist bequemer, tote Juden zu betrauern als den lebenden beizustehen.
Zum Stichwort Verhältnismäßigkeit: was ist verhältnismäßig einem Feind gegenüber, dessen einziges Ziel die Ausrottung eines Volkes ist, und dem die eigenen Verluste völlig egal sind, außer sie lassen sich instrumentalisieren ("seht wie böse die Juden sind")? Ist die erklärte Absicht zum Genozid und die Erziehung einer ganzen Generation mit diesem Ziel (und das mit jahrelanger internationaler Unterstützung) irgendwie "verhältnismäßig" - ist da noch irgend eine Steigerung des Bösen denkbar?