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Zitat von deralexxx
Wieviel % der Asylbewerber machen denn nicht genehmigten Heimaturlaub?
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DIESE Zahlen werden bestimmt nicht veröffentlicht!
Aber aus den 1% Berechtigten folge ich, dass 99% der Asylanten hätten eigentlich im sicheren Erstland Asyl beantragen müssen, was sie nicht getan haben, sondern nach DE weiter sind.
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Der Aufenthaltstitel nach § 25. Abs. 1 AufenthG hält fest, dass ein Ausländer die Aufenthaltserlaubnis erhält, wenn er die Anerkennung als Asylberechtigter bekommt. Die Anerkennung als Asylberechtigter ist an bestimmte Gründe geknüpft, die vorliegen müssen. Diesen Aufenthaltstitel haben in Deutschland weniger als 1 % der Geflüchteten.
Hintergrund ist, dass der Aufenthaltstitel nur erteilt wird, wenn man vom Herkunftsland direkt per Flugzeug nach Deutschland einreist. Reisen Sie in Ihr Heimatland und haben einen solchen Aufenthaltstitel, dann verstoßen Sie mit Ihrer Reise gegen § 73 des Asylgesetzes. Dieser Paragraph sieht bei einem solchen Vorgang den Widerruf der Anerkennung ihres Aufenthaltstitels vor. Sie verlieren in dem Fall Ihren Aufenthaltstitel und gefährden den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
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