Zitat:
Zitat von Andag007
Also Bike24 haftet für solche Fälle ganz sicher nicht. Der sogenannte „Gefahrenübergang“ tritt ein, wenn Bike24 seine Pakete an DHL o. ä. übergeben hat. Ab dem Zeitpunkt haftet DHL für den Transport und Zustellung.
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Sehe ich anders. Der Kaufvertrag besteht zwischen Käufer und Verkäufer und inkludiert (falls nicht anders vereinbahrt) die Lieferung an die Adresse. Insofern ist immer Ansprechpartner für den Käufer der Verkäufer. Wenn der seine Leistungen an Dritte überträgt kann er das tun, ob ich einer Korrespondenz mit dem Dritten Zustimme steht wo anders und Vertragspartner bleibt pauschal der Verkäufer. Gefahrenübergang somit an der Postadresse zum Käufer.
Und ja es gibt nicht nur Packstationen sondern auch Paketboxen! Diese sind im Prinzip große private Briefkästen auf privaten Grundstücken und werden aktiv über spezielle Verträge/Vereinbahrungen mit der lokalen Post. Entsprechend der Hinweis dort einen Blick rein zu werfen. Es würde stark verwundern, wenn die Paketbox von der Haftung abweichend einem Briefkasten also Dein privater Raum mit Deiner Haftung gehandhabt wird.