Zitat:
Zitat von Andag007
Der sogenannte „Gefahrenübergang“ tritt ein, wenn Bike24 seine Pakete an DHL o. ä. übergeben hat. Ab dem Zeitpunkt haftet DHL für den Transport und Zustellung.
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Falsch, gewerbliche Verkäufer tragen das Versandrisiko. Der Gefahrenübergang ist nicht bei Übergabe an den Versanddienstleister, sondern bei Zustellung an den Empfänger.