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Ich würde genau die Vereinbahrung studieren die Du mit der Post bzgl. der Postbox unterschrieben hast.
Pauschal denke ich, hat DHL da ganz sicher vorgesorgt und das Paket gilt als zugestellt mit der Ablage des Pakets und Einwurf der Karte. Damit geht der Gefahrenübergang also Haftung in Deine Hände da DHL mit ihrem Job fertig ist. Das Paket gilt als zugestellt. Quasie identisch als würde jemand dir etwas aus der Tasche oder Wohnung klauen.
Meine Glaskugel sagt, dass Bike24 damit gar nichts mehr tun hat und jegliche Hilfe auf Kulanz laufen würde.
Kann man nur eine Lehre daraus ziehen und nicht jegliches vielleicht seltsame Konstrukt der modernen Paketzustellung muß man auch nutzen.
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