Zitat:
Zitat von StefanW.
Ausserdem kann die Polizei handeln, wenn sie Personen mit Messer (>=6cm Klingenlänge) aufgreift.
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Dafür braucht die Polizei allerdings erst einmal eine Rechtsgrundlage, die zum Auffinden eines solchen Messers führt. Derzeit brauche ich einen richterlichen Beschluss zur Durchsuchung der Person, um einer Person verdachtsunabhängig mal in die Taschen zu gucken und verdachtsunabhängig gibt es keinen Beschluss.
Ergo kann ich Messerform und Größe einschränken wie ich will. Solange es unentdeckt in der Hosentasche weilt und es keinerlei Grundlage gibt, diese zu kontrollieren, ändert sich nichts. Setze ich das Messer als Tatmittel zu irgendwas ein, gilt in der Regel eh schon die Strafschärfung nach dem entsprechenden Gesetz.
Und dann kommen wir zum nächsten Problem: Wer gelang immer wieder in mediale Aufmerksamkeit durch die Nutzung von Stichwaffen? Wie o.g. eben vornehmlich Menschen mit sichbarem Migrationshintergrund. Mh... Und plötzlich schreit es schon wieder racial profiling von allen Hausdächern. Wenn vornehmlich eben genau dieser Gruppe häufiger in die Taschen geguckt wird, als Meyer, Müller oder Schulze.
Edit meint gerade noch, dass es viel sinnvoller wäre eine starke Justiz zu schaffen, die es im Rahmen einer Prozessbeschleunigung bei doch recht simpel gelagerten Fällen schafft, Konsequenzen für delinquentes Verhalten zeitnah zu erlassen und nicht erst teilweise Jahre später.