Zitat:
Zitat von Matthias75
Konkrete Fälle sicher nicht. Ich denke, es geht auch nicht um die klassischen BTA-Flaschenhalter, sondern um die nach dem Verbot, Flaschen in den Anzug zu stopfen, entstandenen turmartigen Aufbauten, die die Flaschen so hoch bringen, dass man den Oberkörper fast darauf ablegen kann bzw. bei denen klar ist, dass sie die Flasche lediglich in eine aerodynamische Position bringen sollen, wie z.B. bei Willy Hirsch (Bilder 1 und 12).
Eine sinnvolle, nachvollziehbare und einfache umsetzbare Angrenzung zu "normalen" BTA-Haltern wird natürlich extrem schwierig zu finden sein. Da beneide ich die Regelwächter nicht, die eine entsprechende Formulierung finden und umsetzen müssen.
M.
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Korrekt,
es geht ausschließlich um Aerodynamik und sonst um nichts. Das können wir gerne so festhalten, dann kann man nämlich auch vernünftig diskutieren und nicht dieses vorgeschobene "Verletzungsgefahr"-Geschwurbel.
Vielleicht fängt man für 2024 mit einer einfach formulierten Regel an

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- es darf nur eine (1) Flasche über dem Lenkkopflager und vor dem Sattel montiert sein, diese darf nur maximal ein Füllvolumen von 0,75 Liter haben und darf nicht so geformt sein, dass die Luftverdrängung künstlich vergrößert wird
- die Höhe des Aufbaus, gemessen ab dem niedrigsten Punkt des Aufliegers darf nur XX cm sein
Fertig ist der Lack.
Tom