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Alt 14.08.2024, 16:51   #10258
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.556
Eine juristische und damit auch eine politische Niederlage für das von Faeser geleitete Innenministerium im Falle des erlassenen Compact Verbotes des Rechtsextremisten Jürgen Elsässer bzw. eine indirekte Gratiswerbung durch Faeser:
Zitat:
SPON: "Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig entschied nun in einem Eilverfahren: Die Erfolgsaussichten der Kläger seien nach einer ersten Prüfung als »offen« anzusehen.

Zwar bestünden keine Bedenken, dass die »Compact«-Magazin GmbH auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten worden sei. Es könne allerdings »derzeit nicht abschließend beurteilt werden«, ob die Vereinigung die »eng auszulegenden« Gründe für ein Verbot erfülle und sich tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.

Einzelne Beiträge, die »Compact« verbreitet habe, ließen zwar »Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde« erkennen. Zudem sei in vielen Beiträgen »eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen« erkennbar.

Zweifel hat das Gericht jedoch, ob solche Aussagen für das rechtsextreme Medium so »prägend« seien, dass das Verbot mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit verhältnismäßig sei. Die »sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots« des »Compact«-Magazins müsse deshalb bis zum Hauptsacheverfahren ausgesetzt werden, befand das Bundesverwaltungsgericht in seiner Eilentscheidung."

Geändert von qbz (14.08.2024 um 19:18 Uhr).
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