Zitat:
Zitat von tandem65
Deine obere Erläuterung ist doch die Antwort auf Deine Frage.
Wenn weder ein mündlicher noch schriftlicher noch irgendwie gearteter Kaufvertrag geschlossen wird, handelt es sich mindestens um Diebstahl wenn nicht sogar Raub. 
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Jetzt ist der Groschen gefallen. Danke.
