Zitat:
Zitat von ritzelfitzel
Ja, dass ein Vertrag auch auf mündlicher Ebene oder eben wie du es formulierst, dass zwei übereinstimmende Willenserklärungen, zustande kommen kann, habe ich ja bereits geschrieben gehabt.
Mir ging es um die Formulierung, dass ich "ohne Kaufvertrag nicht kaufen kann". Ist aber auch nicht so wild für die ursprüngliche Frage.
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Deine obere Erläuterung ist doch die Antwort auf Deine Frage.
Wenn weder ein mündlicher noch schriftlicher noch irgendwie gearteter Kaufvertrag geschlossen wird, handelt es sich mindestens um Diebstahl wenn nicht sogar Raub.
