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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Klimawandel: Und alle schauen zu dabei
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Alt 21.07.2024, 11:51   #14125
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.721
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Ja, voll. Oder in anderen Worten: Je mehr bestimmte Staatsziele (im Beispiel: Klimaschutz) unter Druck geraten, umso mehr werden Grundrechte (im Beispiel: Freiheitsrechte), die eben dieses Staatsziel unter Druck setzen, im Zuge einer Abwägung eingeschränkt werden müssen.

Es is mir völlig unklar, wie man deshalb an der Stelle (nach BVerfG Urteil) überhaupt noch über Abwägung, Priorisierung, Disbalance etc. debattieren möchte. Der Dops ist doch bei den gegebenen Voraussetzungen gelutscht.

Wenn man anderer Meinung ist, was Klimaschutz anbelangt, dann sollte man m.E. eben diese Voraussetzungen kritisieren. Z.B. das es überhaupt ein KSG in der Form gibt oder warum man den Klimaschutz als Staatsziel überhaupt ins GG aufgenommen hat oder warum man das Pariser Abkommen unterzeichnet hat? Alternativlos scheint das alles auf den ersten Blick ja nicht.

Man kommt halt m.b.M.n. irrsinnig schnell auf die Frage, ob wir denn überhaupt „verpflichtet“ sind (z.B. in Hinblick auf künftige Generationen, andere Länder, sozial Schwache) Klimaschutz zu betreiben und wenn ja, wem gegenüber dann tatsächlich und in welcher Form? Oder ob das hier und jetzt schlicht Evolution ist und wir den Laden halt abfucken können wie wir wollen und bis wir aussterben? Siehe Post von DocTom oben.

Das is tatsächlich eine ungemein komplexe Frage finde ich, denn sie beinhaltet viele Dimensionen von Verantwortung und Gerechtigkeit. Ich möchte aus einer Stellungnahme zur Klimagerechtigkeit (hier Kurzfassung) des deutschen Ethikrates zitieren:

Zitat:
Die Bewältigung des Klimawandels wirft schwerwiegende Fragen nach Gerechtigkeit und Verantwortung auf. Im Mittelpunkt stehen drei miteinander verwobene Dimensionen der Klimagerechtigkeit: die innergesellschaftliche, internationale und intergenerationelle Dimension. Belastungen und Verantwortlichkeiten müssen in diesen Dimensionen gerecht verteilt werden.


Alleine, wenn man etwas über diese Fragestellung nachdenkt, was sie denn eigentlich meint und welche „Szenarien/Bilder“ sie im Kopf hat, kriegt man doch schon das Gefühl dafür, dass hier ein richtig dickes Brett zu bohren ist und man sicher nicht mit individueller Freiheit oder Eigenverantwortung (schon gar nicht in der falschen Interpretation eines egozentrischen Weltbildes) allein Argumentieren kann, sondern das hier viele andere Aspekte von großem Gewicht mit einfließen.

Darüber hinaus gibt es viele Publikationen zur Umweltethik von stockg’scheiten Personen, die viel über dieses Thema nachgedacht haben, weil das ihr Beruf ist und sie sich darüber auch mit anderen g’scheite Menschen aus anderen Disziplinen ausgetauscht haben. Man kann gerne danach googeln, diese lesen und man wird am Ende feststellen: Ja, wir haben eine ethische Verpflichtung zum Umweltschutz. Die Meinung herrscht unisono.

Vor dem Hintergrund dieses Ergebnisses, wird also die Kritik an faktisch existenten Voraussetzungen des BVerfG Urteils wie das KSG oder Art 20a GG wohl ebenso ins Leere laufen.

Über die Umsetzung konkreter Regierungen zu diskutieren is was anderes. Aber zu behaupten, das BVerfG Urteil hätte da was aus dem Lot gebracht ist, bei allem Respekt und Höflichkeit, völlig abseitig. Das Gegenteil ist der Fall.

Helmut S ist offline   Mit Zitat antworten