Zitat:
Zitat von DocTom
Weil in D ein Vertrag schon durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt, die können auch mdl. erfolgen. Nur so aus der Erinnerung der kfm. Ausbildung.
Dh, sobald du sagst, du verkaufst dein X wie beschrieben und ich sage ich kaufe dein X wie von dir beschrieben, dann besteht schon ein Kaufvertrag.
Wenn du dich nicht so äußerst und ich nehme dein X trotzdem, ist es ja ein Diebstahl...
Verstehst?
Schones WE Euch
T.
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Ja, dass ein Vertrag auch auf mündlicher Ebene oder eben wie du es formulierst, dass zwei übereinstimmende Willenserklärungen, zustande kommen kann, habe ich ja bereits geschrieben gehabt.
Mir ging es um die Formulierung, dass ich "ohne Kaufvertrag nicht kaufen kann". Ist aber auch nicht so wild für die ursprüngliche Frage.