Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Hier sind wir einer Meinung. Dementsprechend ist das Klimaschutzgesetz, welches den Staat bindet und das Recht der Bürger auf eine intakte Umwelt schützt, einzuhalten. Grundgesetz Artikel 21.
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Na ja, ich schätze Du weißt, daß das nicht gerade ein Paradebeispiel ist für das, was ich gemeint habe, da es genau das nicht tut, was ich unter Schutz vor dem Staat verstehe: staatliche Eingriffe in die persönliche Entfaltung und Selbstbestimmung des Einzelnen über eine breite Spanne auf ein Minimum zu begrenzen, sondern es setzt einen einzigen .
Übrigens ist mir schleierhaft, wie der Staat eine "intakte Umwelt" garantieren will (ich weiß nicht, ob es wörtlich so im Gesetz steht): was ist eine "intakte Umwelt"? In einer Welt mit unserer Bevölkerungsdichte und Infrastruktur (Straßen, Bahnen, Stromtrassen, ...) ist die Umwelt kaum noch irgendwo intakt. Sogar die Almwiesen der Alpen sind "menschengemacht", wenn auch mittels Kühe. Und wenn es um Verhinderung weiterer Veränderungen geht - was ist der "intakte" Nullpunkt? Ist eine neue Umgehungsstraße mehr Umweltzerstörung, als eine Straße durch den Wald, um eine Windkraftanlage zu errichten? Ist der Wald intakt, wenn ich Totholz liegen lasse, oder wenn ich es beseitige? u.a.m. Solche unklaren Gesetzte mit dehnbaren Interpretationen haben geringe Wirkung und geringe Akzeptanz, fürchte ich.