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Alt 24.06.2024, 11:11   #10039
qbz
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Beiträge: 12.519
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Das Punktesystem ist nach meinem Verständnis nur relevant, wenn kein deutscher Bildungsabschluss oder keine volle Anerkennung der ausländischen Qualifikation nachgewiesen werden kann.

Etwa, wenn jemand 10 Jahre als Automechaniker in einer VW-Werkstatt gearbeitet hat, aber aus einem Land kommt, wo es das deutsche System der Lehrstellen in den Betrieben gar nicht gibt. In einem solchen Fall reicht die de facto Gleichwertigkeit der Qualifikation, um dafür "Punkte" auf der Chancenkarte zu bekommen.
Option 1: Abschluss: Anerkennung in DE oder in DE erworben
Option 2:
Zitat:
Sie erreichen im Punktesystem mindestens sechs Punkte und müssen darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllen:
* Sie haben eine berufliche oder akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Wichtig ist dabei, dass dieser Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Für den Berufsabschluss ist es außerdem notwendig, dass dieser eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfordert. Als Nachweis für den Visumantrag benötigen Sie die positive Auskunft zu diesem Abschluss, den Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen online beantragen können.
* Sprachkenntnisse (siehe Website)
https://www.make-it-in-germany.com/d...e?gad_source=1
und
https://zab.kmk.org/de/dab

Der angelernte Mechaniker erreicht vielleicht ausreichend Punkte, erfüllt aber die Bedingung nach dem "und" nicht.
Ich denke, es geht hier auch darum, die Qualifikation und Bezahlung der hier ausgebildeten Fachkräfte zu schützen.

Geändert von qbz (24.06.2024 um 11:31 Uhr).
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