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Zitat von qbz
Ja, okay, sollen die ausländischen Sozialhilfe- und Bürgergeldbezieher halt verhungern.
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Sorry Schwarzfahrer, wer schreibt: "Kein Sozialstaat kann als Auffangbecken für die ganze Welt funktionieren" transportiert in dieser Aussage doch die Botschaften: "Migranten der ganzen Welt wollen im sozialen Becken Deutschlands aufgefangen werden." Und: "Die bestehenden Asylregelungen fungieren als Auffangbecken für die ganze Welt und unterminieren den Sozialstaat."
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Sorry, qbz, Du weißt genau, daß ich sowas nicht meine, lassen wir besser die verzerrende Polemik und absichtliches falsch Verstehen.
Zitat:
Zitat von qbz
Das habe ich schon vermutet (aber nicht geschrieben), dass ein gewisser Frust mit dem Amt wegen Deines Sohnes auch eine Rolle mitspielt und ich kann diese persönlichen Motive sehr gut verstehen und wünsche Euch Erfolg. Es gibt nur überhaupt keinen sachlichen Grund, anzunehmen, das wäre anders und das Sozial- oder Gesundheitsamt würde nur 1 Cent mehr für Leistungen Deines Sohnes als gesetzlich erforderlich ausgeben, wenn es 1 bis 2 Millionen weniger Flüchtlinge in Deutschland gäbe. Vermutlich geht es bei der WG Deines Sohnes nicht um die Grundsicherung, sondern um Leistungen der Eingliederungshilfe?
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Ja, es geht nicht um die Grundsicherung, die bekommt er, wie auch die Miete. Es geht um die Kosten der Betreuung. Und ich weiß nicht wie du drauf kommst, daß ich mehr als gesetzlich erforderlich erwarte, ich wäre froh, wenn wir das überhaupt bekämen. Es geht ja eben darum, daß das Amt das ihm (und den Mitbewohnern) Zustehende seit einem Jahr unter fadenscheinigen Gründen verweigert, und uns mit sehr knapp bemessenen Übergangsvereinbarungen am langen Arm verhungern läßt. Die Finanznot der Kommunen ist dabei nur ein (aber sicher nicht vernachlässigender) Aspekt, ein anderer ist die Überbürokratisierung im neuen "Bundesteilhabegesetz", das m.M.n. vieles ist, aber keine Hilfe zur Teilhabe, sondern eher ein Instrument, Geld zu sparen und die Menschen zu gängeln. Das Amt schafft aber angeblich seit einem Jahr nicht, unseren WG-Bedarf nach dem neuen Gesetz zu bestimmen, und speist uns mit ihren sparsamen Übergangsvereinbarungen ab. Da sie nichts rückwirkend werden nachzahlen müssen, ist jeder Monat, der ins Land geht, für den Landkreis ein finanzieller Gewinn; das war noch vor 10 Jahren (Erfahrung anderer Eltern) deutlich weniger ein Thema).
Übrigens wurde uns auch schon geraten, ihn in ein Heim zu geben; das wäre für den Kreis zwar noch teurer, aber dann zumindest nicht in einer so suspekten selbstbestimmten Wohnform, die sich staatlicher Kontrolle zu entziehen versucht, und würde die Heimfinanzierung stützen (also beim Staat bleiben).