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Zitat von crazy
Bei so was solltest Du aber jederzeit außerordentliches Kündigungsrecht haben (einseitige Vertragsänderung) und die ganze Kohle wiederbekommen.
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Ich glaube ganz so einfach dürfte das nicht sein. Wenn der ursprüngliche Termin wegen am 09. Juni wegen höherer Gewalt nicht möglich war, bräuchte der Veranstalter möglicherweise gar keinen Ersatzttermin anbieten und darf trotzdem (größtenteils) die Gegenleistung behalten. Insofern dürfte es rechtlich schwierig werden das Startgeld zurück zu erhalten.