Zitat:
Zitat von Trimichi
Lieber keko#,
leider bin ich in Sachen Hausaufgaben in Baden-Wuerttemberg nicht auf dem allerneusten Stand. ...
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Lieber Trimichi,
an mir bekannten Stuttgarter Gymnasien darfst du als Lehrkraft den Schülern das Handy abnehmen, wenn sie es während dem Unterricht benutzen oder es klingelt. Du darfst dann die Eltern kontaktieren und sie bitten, das Handy ihres Kindes abzuholen.
Du kannst als Lehrkraft aber auch so tun, als hättest du es nicht bemerkt, wenn das Handy benutzt wird. Dann umgehst du viel Arbeit und möglicherweise erregte Eltern.
An Universitäten hast du die Freiheit, sofern es die Prüfungsordnung hergibt, zu verkünden, dass keine Hilfsmittel bei der Klausur zugelassen sind. Du kannst, wenn es die Prüungsordnung hergibt, die Studenten auch mündlich prüfen. In schriftlichen Ausarbeitungen muss angegeben werden, falls ein Automat verwendet wurde.
Schulbuchverlage wie Cornelsen haben bereits eigene KI-Tools, die man als Lehrkraft einsetzen kann, z.B. zur Erstellung von Arbeitsmaterialien.
