Zitat:
Zitat von Helmut S
Scheinbar wollen die so halb schwanger sein. Kann deine Frau die Ladekosten auch dann nicht abrechnen wenn sie nen Beleg bringt? Ich mein: Ggf. nutzt sie das Fzg. ja auch geschäftlich?
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Hört sich eher so an, als wollte die Firma sich nicht damit auseinander setzen. Der Wagen wird gelegentlich auch dienstlich genutzt, aber seit Corona finden die allermeisten Kundentermine remote statt. Eine Abrechnung der Stromkosten ist per se nicht möglich. Keine Ahnung, ob das auch für den dienstlichen Teil der Nutzung gilt. Die private Nutzung wird ganz normal über die 1% (bzw. 0,25%)-Regelung versteuert.