Zitat:
Zitat von qbz
Dafür wirst Du keine Belege finden, wo die Partei die Linke bzw. deren Abgeordnete oder Vorstand Gewalt gegen Personen oder fremdes Eigentum befürwortet. oder unterstützt und solche Straftaten nicht verurteilt. Die Partei die Linke wird auch in den meisten Bundesländern nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Dasselbe gilt für BSW.
|
Du wirst bei jedem "Beleg" Wiederspruch erheben.
Aber du wirst gut wissen warum du es auf Abgeordnete und Vorstand begrenzt.
