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Zitat von Klugschnacker
Das Bundesverfassungsgericht macht der Regierung in der Regel nicht solche konkreten Vorgaben.
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Nein machen sie nicht. Deshalb machen sie aber auch keine konkrete Vorgabe, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein muss, sondern sie stellten fast, dass die Verantwortung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in der bisherigen Gesetzgebung nicht ausreichend gewürdigt wurde.
Konkret wurde festgestellt, dass Teile des Klimaschutzgesetzes verfassungswidrig sind, da sie die Lasten des Klimaschutzes unzulässig auf Zeiträume nach 2030 verschieben und somit insbesondere jüngere Menschen in ihren Freiheitsrechten verletzen. Also wurde nachgebessert und u.a. das Ziel, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein will ins Gesetz aufgenommen. Um das da wieder raus zu streichen bedarf es keiner 2/3 Mehrheit.
Bei einer erneuten Klage (die mit Sicherheit kommt) muss die Bundesregierung wieder erklären, wie sie das Verfassungsgut "Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen" in ihren Augen ausreichend berücksichtigt haben. Wenn Sie dann argumentieren, wir haben das, in welcher Form auch immer berücksichtigt, sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Klimaneutralität bis 2045 nicht zu angemessenen Kosten darstellbar ist, weil ..., kann das Gericht dem folgen oder wieder sagen bitte Nachsitzen.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Andererseits kann die BASF nicht in die Luft pusten, was sie will, sondern muss sich an geltende Gesetze und Verordnungen halten. Selbstverständlich kann ein Gericht einen qualmenden Schlot stilllegen.
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Natürlich, wenn es gegen Gesetze verstößt - das tun sie aber nicht.