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Zitat von Bulldog
1992 (Kohl): Rente mit 65 --> hat dem Staat Geld gespart.
2007 (Merkel): Rente mit 67 (mit späterem Start) --> hat dem Staat Geld gespart.
2014 (Merkel): Möglichkeit der abschlagsfreien Rente mit 63 --> hier wurde und wird Geld verbrannt, aber da will wohl auch die Ampel nicht ran
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Danke. 1 und 2., die Erhöhung des Renteneintrittsalters würde ich jetzt nicht dazu rechnen und hat Nepumuk sicher auch nicht im Kopf gehabt. Sie bewirkt ja das Gegenteil von "Geld Verballern", wie Du auch schreibst, weil der Staat mehr Steuern erhält.
Die abschlagsfreie Rente ab 63 gab, gibt es für Versicherte, die 35 oder 45 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben, vorwiegend Facharbeiter. Durchgesetzt hat sie die SPD in der CDU-SPD Koalition.Die CDU hatte das nicht initiert wie Nepumuk fälschlicherweise den Eindruck erweckt hat. Ausserdem sollte man sich die heute gültigen Regeln bei der abschlagsfreien Rente anschauen.
Zitat:
Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ wird oft „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Das gilt nicht mehr für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben.
Die Anhebung begann im Jahr 2016 mit einem Anstieg um zwei Monate und betraf den Geburtsjahrgang 1953. Für jeden nachfolgenden Geburtsjahrgang wird die Altersgrenze um zwei weitere Monate angehoben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Das heißt, die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ können Sie aktuell nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen. Aktuell ist sie – für den Geburtsjahrgang 1959 – eine Rente mit 64 Jahren und 2 Monaten. Somit ist es falsch, sie „Rente mit 63“ zu nennen.
Altersrente für langjährig Versicherte
Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ kann hingegen als „Rente mit 63“ bezeichnet werden, weil langjährig Versicherte sie ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen können – allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen und das dauerhaft für die gesamte Zeit Ihrer Rente.
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https://www.bundesregierung.de/breg-...mit-63-2195784