Zitat:
Zitat von keko#
Der Automat ChatGPT legt schon mal vor ;-)
Die Entscheidung, finanzielle Unterstützung an die Ukraine zu leisten, muss normalerweise durch den Haushaltsprozess und die Gesetzgebung des jeweiligen Landes gehen. In Deutschland könnte die Bereitstellung von Milliarden an die Ukraine durch den Bundeshaushalt und entsprechende Beschlüsse im Bundestag erfolgen. Der Bundeskanzler allein kann solche Mittel nicht einfach so vergeben, es bedarf einer politischen und parlamentarischen Entscheidung.
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Das würde ich auch "raten". Die Summen für die Ukraine im Jahr 24 sind im Haushalt 24 schon verabschiedet oder es kommen noch Summen aus dem Topf des Sondervermögens dazu, der auch schon beschlossen ist

. Für 25 ff. muss das Ende dieses Jahren verabschiedet werden.