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Zitat von qbz
Es wird aber oft ein falsches Bild vermittelt.
Ausländische Straftäter mit Aufenthaltsbewilligung oder erst recht im Asylverfahren erhalten eine Ausweisungsverfügung und werden, kommen sie der nicht nach, mit staatlichem Zwang abgeschoben. Ausnahme: "Eine Person darf schließlich nicht abgeschoben werden, wenn ihr im Zielstaat eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht (§ 60 Abs. 7 AufenthG)".
Welche Gesetze möchtest Du jetzt konkret wie ändern?
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Bevor man Gesetze ändert, wäre viel gewonnen, wenn die vorhandenen tatsächlich und effizient angewendet werden. Zweiter Schritt wäre sicher den Begriff "sichere Drittstaaten" vom grünen Kuschelbegriff auf eine realistische Basis zu stellen. Wenn beides erfolgt ist, lohnt es sich über Änderungen zu sprechen, davor ist es müßig; denn warum sollten zukünftige Gesetze besser umgesetzt werden, wenn es bei den aktuellen nur noch begrenzt klappt.