Zitat:
Zitat von Genussläufer
Das ist ein hehrer Anspruch. Das würde dann nicht nur für die AfD gelten, sondern für jegliche von Parteien in den Raum geworfene These. Diesem Anspruch kann der ÖRR nicht nachkommen. Und diesen Anspruch nur gegen eine Partei zu richten, würde die Neutralität ad absurdum führen.
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Die Afd ist ganz offensichtlich keine normale Partei.
Sie zu behandeln, als wäre sie das, wäre absurd.
Rechtlich mag das schwierig sein, aber sind Luxemburg und Belgien, die Rechtsextremen keine Plattform im TV bieten, Unrechtsstaaten?