Zitat:
Zitat von holti72
Selbstermittlung und die Weiterleitung solcher Ergebnisse hat ja nichts mit Selbstjustiz zu tun. Das wäre es ja erst wenn sie auch in irgendeiner Form die Bestrafung in die eigenen Hände genommen hätten. Das sehe ich bei Öffentlichmachung einer Agenda/Gesprächsthemen nicht gegeben.
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Wie Du formulierst, könnte ich es noch akzeptieren. Wenn aber die Ermittlung mit Mitteln erfolgt, die strafbar sind, und die Ergebnisse nicht einfach an Behörden weitergeleitet werden (oder einfach unkommentiert publiziert werden), sondern tendenziös "interpretiert" in der Öffentlichkeit verbreitet werden, ist es für mich mehr als Ermittlung. Wie gesagt, ich finde, wer das o.k. findet, müßte eine analoge Abhöraktion mit anschließend geframeten Publikation einer jeder anderen Versammlung auch für akzeptabel halten. Propaganda für einen guten Zweck bleibt trotzdem Propaganda, mit allen negativen Beiklängen.