Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Ohne richterlichen Beschluß darf keine Veranstaltung abgehört werden, egal was man vermutet. Und wenn man abgehört hat, darf man nur den aufgezeichneten Wortlaut gegen die Teilnehmer verwenden. Hier wird aber immer noch nicht der genaue Wortlaut veröffentlichst, sondern eine "freie Interpretation" von Correctiv (oder hast du konkrete zitierte Wortlaut-Formulierungen vorliegen, die z.B. einen Plan für die "verfassungswidrige Strukturierung der BRD" belegen?). Würde eine Drogenfahndung ähnlich ablaufen, würde das vor Gericht der Staatsanwaltschaft um die Ohren fliegen. Und wenn Journalisten ein Drogenkartell abhören, ist es eben auch illegal. Für gewisse Sachen braucht man im Rechtsstaat nun mal Gerichtsbeschlüsse.
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Ich kann hier nicht alles mitlesen, dazu fehlt mir Zeit und Muße. Aber habe ich hier schon wieder etwas falsch verstanden?
Correctiv ist ein Medienunternehmen und kein polizeiliches oder staatsanwaltschaftliches Organ.
Die haben einfach investigativen Journalismus betrieben.
Schon mal was von der Watergate oder der Flick Affaire gehört?
Günther Wallraff, Hans Leyendecker, Klaus Bednarz sind nur einige Beispiele.
Correctiv hat übrigens auch die Cum-Ex Files veröffentlicht.
Investigativer Journalismus verwendet manchmal Methoden, die den Rechtsrahmen sehr weit auslegen. Prominente Gerichtsverfahren gegen die Journalisten gingen aber fast immer zu deren Gunsten aus.
Die Veranstalter des Potsdamer Treffen haben meines Wissens nach nicht einmal versucht, gegen Correctiv rechtlich vorzugehen.