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Zitat von holti72
Eine private Veranstaltung? die über eine neue verfassungswidrige Strukturierung der BRD fabuliert? Betrifft also nur die am Treffen beteiligten? Dürfen also Verabredungen und Besprechungen zum Gesetzesbruch auch unbehelligt bleiben Deiner Meinung nach?
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Ohne richterlichen Beschluß darf keine Veranstaltung abgehört werden, egal was man vermutet. Und wenn man abgehört hat, darf man nur den aufgezeichneten Wortlaut gegen die Teilnehmer verwenden. Hier wird aber immer noch nicht der genaue Wortlaut veröffentlichst, sondern eine "freie Interpretation" von Correctiv (oder hast du konkrete zitierte Wortlaut-Formulierungen vorliegen, die z.B. einen Plan für die "verfassungswidrige Strukturierung der BRD" belegen?). Würde eine Drogenfahndung ähnlich ablaufen, würde das vor Gericht der Staatsanwaltschaft um die Ohren fliegen. Und wenn Journalisten ein Drogenkartell abhören, ist es eben auch illegal. Für gewisse Sachen braucht man im Rechtsstaat nun mal Gerichtsbeschlüsse.