Zitat:
Zitat von Harm
Dir ist schon klar, daß Du Hundeatacken mit dem Holocaust vergleichst.
Das ist übrigens nach §130 (3) StGB strafbar:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Ich würde an Deiner Stelle diese Beiträge löschen!
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Dir ist schon klar, daß ein Vergleich nicht Gleichstellen oder gar Verharmlosen bedeutet? (ansonsten wäre nach dieser Logik auch jeder Vergleich der aktuellen AfD mit der NSDAP eine Verharmlosung; eine Gleichsstellung ist auf jeden Fall eine Verharmlosung der NSDAP).
Wenn Dir ansonsten die damit bildhaft dargestellten psychologischen Mechanismen nicht verständlich wurden, dann laß es einfach. Ich kann natürlich auch als Beispiel bringen, daß in Kambodscha sicher die Verbrechen der Roten Khmer einen ähnlichen Platz einnehmen, wie hier der Holocaust, und dort sicher kein Hahn nach einer AfD krähen würde, dafür jede Linke Organisation scharf beäugt wird. Ist dir das ein geeigneterer Vergleich? Es drückt immer noch das Gleiche aus: subjektive Überhöhung objektiv wenig wahrscheinlicher Risiken auf Grund traumatischer Erfahrungen.