Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Ich vergleiche es mit etwas, was als Bild einfach sein soll. (...) Darauf kommt es nicht an, sondern auf den psychologischen Mechanismus, der in beiden Fällen m.M.n. ähnlich ist. Die Gefahr, die man einmal erlebt hat, sieht man immer als besonders hoch auch für die Zukunft an, unabhängig von der realen Wahrscheinlichkeit.
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Dir ist schon klar, daß Du Hundeatacken mit dem Holocaust vergleichst.
Das ist übrigens nach §130 (3) StGB strafbar:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
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