Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Das Entscheidende ist zuallererst für ein Urteil, was jeder tatsächlich tut. Meines Wissens ist hierzulande eine unterstellte Absicht (noch) nicht strafbar; sowas kenne ich nur aus totalitären Systemen.
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https://dejure.org/gesetze/StGB/89a.html
Und grundsätzlich kannst Du natürlich gern bis nach der Machtergreifung warten, um dann Reichskanzler Bernd I. versuchen zu verklagen für den Mist, den er verzapft. Aber geh mal davon aus, dass analog zu den Pisern in Polen die Afder in D als erstes die unabhängige Justiz aushebeln werden.