Inhaltlich geht es darum, dass zum deutschen Staatsvolk nach dem GG alle deutschen Staatsbürger gehören. Die völkische oder ethnopluralistische Ideologie schliesst hingegen ethnische Minderheiten aus dem Staatsvolk aus, weil sie Ethnie=Staatsvolk als Ideal will Der Verfassungsschutz zur Ideologie des Ethnopluralismus:
Zitat:
Das IfS (Institut und Verlag von Kubitschek) hält am Ethnopluralismus fest und orientiert sich an einem ethnisch-abstammungsmäßig definierten Volksbegriff. Diese Ideologie, die ethnischen Minderheiten die Zugehörigkeit zum Staatsvolk entgegen Art. 116 des Grundgesetzes (GG) verwehrt, ist mit der in Art. 1 GG schrankenlos garantierten Menschenwürde unvereinbar.
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