Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Aus meiner Sicht besteht der kulturelle Rassismus in diesem Gedanken darin, zweierlei Klassen von deutschen Staatsbürgern zu führen: Einerseits die richtigen deutschen Staatsbürger sowie andererseits die deutschen Staatsbürger, die trotz ihrer deutschen Staatsbürgerschaft noch irgendwie Ausländer sind. Letztere sollen vor Gericht anders bestraft werden als erstere.
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Interessanterweise schreibt sogar der Integrationsbeauftragte,
daß man in gewissen Fällen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren kann (also wohl auch kultureller Rassist)
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Die "Aberkennung der Grundrechte" von Björn Höcke existiert nicht, auch nicht als Idee.
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Auch interessant,
was ist dann in Artikel 18 des GG geregelt? Und zielt die zuletzt promotete Petition nicht darauf, dies bei ihm anzuwenden, natürlich mit dem Ziel "sein Recht (einzuschränken), politische Macht in einem Amt o.ä. auszuüben".
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Diese Möglichkeit ist als Maßnahme unserer wehrhaften Demokratie in unseren Gesetzen verankert und kann nur von unabhängigen Gerichten verhängt werden.
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Diese Möglichkeit ist auch richtig und wichtig, ich will nicht, daß man Höcke in Ruhe läßt, sondern daß die verschiedenen "Werkzeuge" ähnlich ernst genommen und angewendet werden, und zwar eben unabhängig davon, ob es ein Rechter Biodeutscher oder ein krimineller (und daher nicht schutzbedürftiger) Ausländer ist.