Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Mit dem Begriff "kindisch" meinte ich nicht Deine Haltung, sondern die Haltung des Verfassungsrechtlers (soweit sie mir bekannt ist).
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Danke Dir. Ich finde aber auch seine Haltung nachvollziehbar. Die Einfachheit eines Verbots wird in vielen Fällen durch die Unterscheidung der Relevanz zur NPD erklärt. Er weist darauf hin, dass hier nichtmal die Ausgangssituation - im Vergleich zum NPD Verfahren - erreicht würde. Entscheidungsstufe zwei käme so nichtmal zum tragen.
Helmuts Einwand, dass er nicht alle Informationen auf dem Tisch hat, ist natürlich relevant.