Zitat:
Zitat von TriVet
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Danke für den Link!
Im Artikel steht der "Auslöser" der dazu geführt hat:
Zitat:
Das Amtsgericht München hat den Antrag abgelehnt, da Kardinal Joseph Ratzinger zum Zeitpunkt seines Todes keine deutsche Staatsbürgerschaft hatte und daher der Vatikan dafür zuständig sei. Dagegen hat Rechtsanwalt Schulz Widerspruch beim Oberlandesgericht München eingelegt, wie aus Unterlagen hervorgeht, die CORRECTIV, dem BR und der Zeit vorliegen. Der Anwalt argumentiert, dass der Vatikan eine absolute Monarchie und kein Rechtsstaat sei, in dem es keine Gewaltenteilung gebe. Daher sei es dem Kläger nicht zumutbar, sich an den Vatikan zu wenden.
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Ich bin gespannt. M.E. ist es nicht zwingend notwendig, dass ein Rechtsstaat z.B. auch eine Demokratie ist. Auch ist aus meiner Sicht eine Gewaltenteilung als Voraussetzung nicht zwingend nötig.
M.E. ist ein unbedingt nötiges Kriterium jedoch, dass es sich beim Vatikan um keinen "Willkürstaat" handelt. An der Stelle sehe ich persönlich den Vatikan jedoch (vorsichtig gesagt) gefährdet.

Ein Beispiel (m. M. n.) hierzu findet sich auch im Artikel. Spannend.
Ansonsten ist das Thema Gott (und damit in notwendiger Konsequenz der objektive Wahrheitsgehalt der Religionen) aus wissenschaftlicher Sicht doch seit Kant ein totes Pferd, das nur noch von Gläubigen oder den Kirchen geritten wird.
Entscheidend ist, dass unser Staat endlich diese Erkenntnis akzeptiert und die vollständige Säkularisierung nach vorne treibt. Von den Kirchen wird diesbezüglich natürlich nichts kommen. Wer sägt sich denn schon den Ast ab auf dem er sitzt?
