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Zitat von crazy
Überaus interessant könnte noch sein, ob Du irgendwelche Aufzeichnungen zum Chat mit der Firma hast.
Da Du den Anbieter im Vorfeld explizit auf einen etwaigen Fehler hingewiesen und um Bestätigung der Korrektheit des Angebots gebeten hast- und Dir diese Bestätigung frei gegeben wurde!- sollte ein solcher Nachweis Deine rechtlichen Aussichten ungemein steigern.
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Ich habe die Aufzeichnungen leider nicht mehr. Habe da aber genau auf diesen angeschlagenen Preis hingewiesen und die Aussage bekommen, dass es sich um einen Rabatt des Lieferanten handelt.
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Zitat von tandem65
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Richtig. Kein Fahrrad.
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Zitat von Koschier_Marco
Hast du Recht insoweit der Verkäufer gewusst hat das dem Käufer der wahre Werte also die 8.000 Euro bekannt waren
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Ich wusste nicht, dass der angeschlagene Preis falsch ist. Woher auch. Zumal ich ja extra nachgefragt habe, ob der Preis richtig ist.
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Zitat von Harm
Kriegst Du die Ware zum Preis von 6312 Preis auch woanders oder sogar billiger? Dann würde ich da kaufen. Ansonsten hast Du immer noch einen Schnapper gezogen.
Der Händler hat offensichtlich einen Fehler gemacht und Du musst mit Dir ausmachen, ob Du aus diesem Fehler Profit schlagen willst!
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Nicht die selbe. evtl. vergleichbar oder allenfalls ähnlich.Demnach nicht direkt vergleichbar.
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Zitat von flecko
Hast du keine Rechtschutz? Lass die das doch einfach mal checken.
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Doch habe ich. Ist auch bereits kontaktiert.
Ich habe zwischenzeitlich erneut eine Antwort vom Verkäufer bekommen. Dieser teilt erneut mit, dass es sich um einen Fehler des Verkäufers handelt. Da der Preis aber viel zu gering ist kann nach seiner Auffassung der Verkauf nicht zustande kommen. Er fragt ob ich das bereits unterbreitete Angebot annehmen möchte oder nicht. Anderenfalls storniert er also der Verkäufer den Kauf.