Nach meinem Verständnis kann sich ein Verkäufer immer irren, er muss das aber spätestens mit der Auftragsbestätigung korrigieren. Wenn der Auftrag mit dem ursprünglichen Betrag bestätigt wird, dann kann sich der Verkäufer nicht mehr rausreden. Allerdings wäre ich immer so fair und würde einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss anstreben. Einfach mal die günstigsten Preise googeln und dann ein faires Angebot machen. Wenn der genannte Preis der Einkaufspreis war und der Verkäufer muss noch MWSt. abführen, dann würde ich das halt draufschlagen damit der Verkäufer keinen Verlust macht.
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