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Alt 30.11.2023, 10:51   #1522
qbz
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Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.521
Zitat:
Zitat von NiklasD Beitrag anzeigen
Mir ging es ja nicht explizit um diese spezielle Resolution, sondern der gesamten Haltung in der Generalversammlung. Und hier kann man eben schon fest halten, dass eine eher anti-israelische Einstellung in den Resolutionen mitschwingt.

Bezogen auf die von dir genannte Resolution finde ich diese absolut richtig, da die humanitäre Lage im Gazastreifen absolute Katastrophe ist. Aber auch hier verpasst es der Sicherheitsrat die Situation klar zu benennen und spricht beide Partei als "gleichwertige" Kriegsparteien an. Eine Einordnung in die zunächst erfolgten völkerrechtswidrigen Terrorakte der Hamas fehlt völlig und das Selbstverteidugungsrechts Israel fehlt völlig.

Oder wo ist die Resolution, die den Terror der Hamas vom 7.10 verurteilt?
Die Aufgabe der UNO, den Schutz der Zivilisten auf beiden Seiten und die Einhaltung des humanitären Völkerrechtes einzufordern, und den Frieden zu erhalten, kann die UNO in diesem Konfliktfall offenbar nur, indem sie eben auf ihre Charta, das Völkerrecht, die Menschenrechte und die Konventionen referiert. Die Sicherheitsresolution stellt übrigens schon einen Kompromiss dar, um ein Veto der USA zu verhindern, und war der 2. oder 3. Antrag. Die UNO selbst hätte einen Waffenstillstand mit anschliessenden Friedensverhandlungen gefordert, was ihrem originären Auftrag gemäß der Charta entspricht statt der Waffenpausen aus humanitären Gründen.

Nimm als sich gegenüberstehende Gegensätze die Position Netanjahus und die der Entschliessung der arabischen Länder, welche die gleiche Situation halt unterschiedlich einordnen. Da kommt keine gemeinsame Resolution über die ideologisch-politische Einordnung / Benennung zustande, nur über pragmatische Konfliktlösungen im Interesse der Zivilisten und des humanitären Völkerrechtes, was der Sicherheitsrat getan hat. Um z.B. die Geiseln freizubekommen, müssen Katar, der CIA, der Mossad mit der Hamas verhandeln können. Soll der Sicherheitsrat jetzt wie Israel solche Verhandlungen Katar und den USA (CIA) verbieten, weil Deutschland die Hamas verboten hat und Israel die Hamas auslöschen will? Was hätte das für die Geiseln bedeutet?

Die UNO-Charta Art. 51 zum Selbstverteidigungsrecht bezieht sich zunächst per Definitionem aus völkerrechtlicher Sicht auf Kriege zwischen Staaten, aber nicht auf Terroranschläge aus besetzten Gebieten wo Israel Besatzungsmacht ist und als solche verpflichtet und berechtigt ist, seine Bevölkerung zu schützen, aber auch die im besetzten Gebiet, unter Einhaltung der internationalen Gesetze.
Zitat:
"Der Gaza-Konflikt unterscheidet sich von einem „klassischen“ zwischenstaatlichen Kriegsszenario vor allem mit Blick auf die nicht-staatliche Konfliktpartei Hamas, die vom Territorium eines von Israel wirtschaftlich und politisch weitgehend abhängigen Gebietes aus agiert. Die im Zusammenhang mit dem Gaza-Konflikt auftretenden Rechtsfragen des ius ad bellum bedürften insoweit einer dogmatischen Schärfung des Selbstverteidigungsrechts gegenüber nicht-staatlichen Akteuren im Kontext eines besatzungsrechtlich geprägten Konflikts."
Wikipedia bzw. Zitat aus dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages: Recht_zur_Selbstverteidigung. Deswegen findet man den Begriff nicht in einer UNO-Resolution zum Krieg in Gaza, weil er juristisch vordefiniert ist. bzw. es einer Änderung von Art. 51 bedürfte.

Was hier vielleicht wie das obige auch nicht bekannt ist, weil die Medien nie darauf eingehen (wo ich schon bei dem Thema bin. :-) .)

Zitat:
Das Selbstverteidigungsrecht soll demnach nur den zeitlichen Verzögerungen Rechnung tragen, mit welchen der UN-Sicherheitsrat aktiviert werden kann und zu einer Entscheidung nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen über Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen gelangt. Mitgliedstaaten und Sicherheitsrat stehen also bei der Wahrung der internationalen Sicherheit nicht gleichberechtigt nebeneinander. Es liegt keine konkurrierende Handlungsbefugnis vor, sondern dem Sicherheitsrat kommt der Vorrang zu.
Letztlich hat nur der Druck des Sicherheitsrates und der USA die rechtsextreme Regierungskoalition Netanjahus bewegt, auf den Austausch der Geiseln gegen inhaftierte Palästinenser einzugehen und eine mehrtätige Waffenruhe zu beschliessen.

Geändert von qbz (30.11.2023 um 11:39 Uhr).
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