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Zitat von kullerich
Einspruch, Euer Ehren. UN-Resolution sind nicht das Ergebnis einer juristischen Auslegung existierenden Völkerrechts und "weltweit vereinbarter Konventionen (was immer das genau ist)". UN-Resolutionen sind abgestimmte Aussagen des entsprechenden UN- Gremiums. Da ist nicht "juristische Wahrheitsfindung" das Ziel, sondern "politischer Wille" (was ok ist, aber ein Unterschied). Wo ist die UN-Resolution gegen den Angriff an Jom Kippur 1973? Wo die gegen das Olympia-Attentat 1972? Aus politischen Gründen (Versuche der UdSSR, sich bei "den Arabern" als "Freiheitspartei" einzuschleimen, Antisemitismus, Opportunismus,...) gibt es die nicht.
Ist ja auch viel einfacher: Israel ist ein richtiger Staat, der sogar demokratische Regeln verfolgt, also ein Ansprechpartner. Jegliche Palästina-Bewegung duckt sich seit Jahrzehnten darunter weg, eine solche Verantwortung anzunehmen -> gibt u.a. der UNO die Gelegenheit, "wir haben keinen Ansprechpartner" zu spielen....
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Die Resolutionen zur 2-Staaten Lösung beziehen sich auf das Völkerrecht, die Resolutionen zum Mauerbau, den besetzten Gebieten und dem Umgang Israel mit den Palästinensern in den besetzten Gebieten auf ein umfangreiches Gutachten des Internationalen Gerichtshofes (6 von 7 Richtern verabschiedeten es), das ich hier verlinkt hatte.
sperranlage-gerichtshof-israel-verstoesst-gegen-voelkerrecht
Der Staat Palästina hat offiziellen Beobachterstatus bei der UNO, vertreten durch die Autonomiebehörde. Palästina hat den internationalen Strafgerichtshof anerkannt und hat dort Klagen gegen Israel eingereicht. In der UNESCO ist Palästina Vollmitglied. 138 von 193 Länder der Welt anerkennen einen Staat Palästina, der 1988 seine Unabhängigkeit erklärte.