Ich teile durchaus Deine Empörung über die "Administrativhaft" in Israel, möchte aber darauf hinweisen, dass ähnliche Gedanken und Maßnahmen auch Politikern anderer Staaten nicht fremd sind, wenn ich mir z.B. die Regelung im Freistaat Bayern anschaue:
Ich zitiere einige Passagen von da:
https://www.tagesschau.de/inland/ges...ayern-101.html
"Mit der Präventivhaft, also dem vorbeugenden Gewahrsam, will der Staat hingegen Rechtsbrüche im Voraus verhindern und drohende Gefahren abwehren. Das bedeutet: Wenn die Polizei jemanden in Präventivhaft nimmt, dann nicht um zu bestrafen, sondern um Straftaten zu verhindern. Das präventive Einsperren heißt in den meisten Polizeigesetzen der Bundesländer deshalb auch Gewahrsam und nicht Haft."
"In der bayerischen Debatte um die Präventivhaft hatten Politiker der CSU immer wieder betont, dass der polizeiliche Gewahrsam vor allem dafür da sei, terroristische Gefährder in den Griff zu bekommen. Neben der Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut sehen die Polizeigesetze noch eine weitere Voraussetzung vor: Jede Präventivhaft muss von einer Richterin oder einem Richter unverzüglich bestätigt werden."
"Anders als ein Strafverfahren findet die gerichtliche Überprüfung der Präventivhaft allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt."
Bitte erklärt mir jetzt nicht, dass das ja etwas ganz anderes sei. Das ist wie bei jedem anderen Vergleich auch hier so, dass die Situationen unterschiedlich sind. Trotzdem gibt es aber auffallende Parallelen. Und immerhin kann Israel für sich beanspruchen, tatsächlich von Terroristen bedroht zu werden. Von wem aber fühlt sich Bayern (in dem zitierten Bericht) so bedroht, dass es jemanden präventiv wegsperren will? Ihr kennt die Antwort ...