Zitat:
Zitat von DocTom
Nein, tut er nicht. Ist das Verfahren gegen die IDF durch und die IDF verurteilt?
Nein? .....
Dann gilt auch beim internationalen Gerichtshof:
Bitteschön, nur falls Dir dies nicht bekannt gewesen sein sollte, was ich sicher nicht annehmen darf.
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Wendest Du die "Unschuldsvermutung" auch auf Russland an?
Die deutsche Regierung tut das nicht.
Der Chefankläger vom ISTGH Khan hat klar formuliert:
Zitat:
„Die Zivilbevölkerung muss mit Grundnahrungsmitteln, Wasser und der dringend benötigten medizinischen Hilfe versorgt werden“, forderte Khan. Mit Blick auf die von der Hamas in den Gazastreifen verschleppten Geiseln sagte der Chefankläger, Geiselnahmen stellten „einen schweren Verstoß gegen die Genfer Konventionen“ dar.
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Wenn z.B. Israel erklärt, es blockiert die Versorgung der Zivilisten (z.B. bis zu ...), kann man natürlich als Organisation / Presse / Privatperson etc. feststellen, dass dieses ein Verstoss gegen die Genfer Konvention ist, weil Israel wegen des öffentlichen Tateingeständnisses nicht beanspruchen kann, dass man von einem "mutmasslichem" Verstoss oder wegen des Tateingeständnisses der Hamas von "mutmasslicher" Geiselnahme schreibt, obwohl beide natürlich das Recht auf ein faires Strafgerichtsverfahren vor dem ISTGH haben und juristisch die Schuld erst nach einer Verurteilung festgestellt ist.