Es ist ja auch möglich und wird vielerorts bereites so gemacht ein generelles Tempolimit (§3 StVO) durch Verkehrszeichen (§41 StVO) für bestimmte Straßen anzuheben, welches man dann zB auch wieder zeitlich begrenzen kann.
Große Teile der A1 haben zB 130 von 6 bis 20 Uhr oder andere Stadtnahe Autobahnen ein Tempolimit zur Nachtzeit wegen Lärmschutz.
Genauso kommt es zB durch VZ 70 oder 80 innerorts dazu das LKW innerorts schneller fahren dürfen als außerorts.
Wobei ich immer noch glaube, dass Verkehrslenkungsmaßnahmen wichtiger sind als reine Tempolimits. Es muss einfach attraktiver sein alternative Verkehrsmittel zu nutzen als das eigene KFZ. Dadurch müssen aber die anderen Verkehrsmittel besser werden und nicht die Bedingungen für PKW schlechter.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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