Zitat:
Zitat von sybenwurz
Also 100 auf der ansonsten nicht weiter restriktierten Landstrasse gilt auch für Fahrräder?
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100 auf der Landstraße ist wie 50 in der Stadt ein allgemeines Tempolimit, gilt für Radler also nicht
P.s.: Es gilt aber natürlich immer STVO §1 und wenn du mit 70 in der Stadt, den Berg runter in einen Fußgänger reinknallst bekommst man zumindest ne Mitschuld.